Leuchtstofflampenverbot – Änderung der  RoHS-Richtlinie

Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union regelt unter anderem den Umgang mit Quecksilber in Leuchtmitteln. RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“, also die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen. Laut RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Allerdings sieht die Richtlinie Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck (z.B. UV-C) vor. Anfang 2022 hat die EU die in Anhang III der Richtlinie definierten Ausnahmen neu geregelt, somit dürfen verschiedene Leuchtstoffröhren innerhalb der EU dann nicht mehr auf den Markt gebracht werden. Neben dem Wegfall der vorher genannten Gefahrstoffe sollen so auch nachhaltigere und energiesparende Leuchtmittel entwickelt werden.

alte Leuchtstoffröhren
Leuchtstoffröhren – nicht nur verstaubt sondern bald auch keine Neuproduktion mehr zulässig (Bildquelle: pixabay)

Was bedeutet die Änderung der RoHS-Richtlinie und das Leuchtstofflampenverbot konkret?

Verbot aller CFLni-Lampen und Leuchtstofflampen in Ringform ab 25. Februar 2023

Ab 25. Februar 2023 ist die Herstellung von Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät (CFLni-Lampen) sowie Leuchtstofflampen in Ringform (T5 bzw. T9) nicht mehr zulässig.

Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 25. August 2023

Ebenso dürfen dann ab Ende August 2023 keine T5- und T8-Leuchtstofflampen mehr hergestellt werden. Lediglich HPD-Lampen und Lampen für besonderen Nutzen dürfen für weitere 3-5 Jahre hergestellt werden. Ansonsten gilt das Verbot für die Herstellung entsprechender Leuchtmittel. Lagerware darf jedoch noch verwendet und verkauft werden.

Zudem enden Anfang September 2023 noch diverse Ausnahmeregelungen für verschiedene Halogenlampen.

Leuchtstofflampenverbot – Leuchtstoffröhren umrüsten auf LED

Die oben genannten Gesetzesänderungen schaffen Handlungsbedarf. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um bestehende Leuchtstoffröhren auf LED umzurüsten.
Durch professionelle Lichtplanung- und Lichtberatung gibt es verschiedene Optionen – passgenau auf den jeweiligen Anwendungsfall zugeschnitten, immer im Hinblick auf ein optimales Lichtergebnis sowie die Wirtschaftlichkeit. Die immer weiter steigenden Strompreise sind hier ebenso zu berücksichtigen.

Die einfachste Möglichkeit ist ein Austausch alter Leuchtstoffröhren auf neue LED-Leuchten. Auch hier gibt es unterschiedliche Produkte, je nach Einsatzgebiet und Verwendung. LED-Röhren sparen nicht nur Energie ein, was zu heutigen Zeiten eine immer höhere Wichtigkeit einnimmt, LED-Leuchten überzeugen auch durch eine lange Lebensdauer! Flickerfreie und homogene Ausleuchtung sind weitere Faktoren die neben Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit für eine Umrüstung sprechen.

Eine Verpflichtung bereits verbaute Leuchtstofflampen auszutauschen entsteht durch die vorher genannten Änderungen übrigens nicht. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sollte auch ohne Verpflichtung ein Austausch näher betrachtet werden.

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