BAFA LED Förderung

Jetzt auf LED umsteigen und eine staatliche Förderung erhalten

2014 können kleine und mittlere Unternehmen ihre Beleuchtungsanlagen sanieren lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ein attraktives Förderprogramm an, das die Umrüstung veralteter Beleuchtungssysteme auf LED-Technologien unterstützt.
Diese Förderung umfasst sowohl die LED-Beleuchtung und tageslicht-/präsenzabhängige Steuerung als auch die Planungs- und Installationskosten.

In Bereichen wie Büro, Lager, Einzelhandel, Produktion, Gesundheit und Außenanlagen etc. werden Betriebskosten somit deutlich eingespart. Zusätzlich ist die neue, ressourcenschonende Beleuchtungstechnologie ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.

Eckdaten

Projektgröße/Investitionsvolumen

  • 2.000 – 30.000 Euro netto inkl. Planungs- und Installationskosten (bis 30 % des Investitionsvolumens)

Förderung

  • 30 % vom Investitionsvolumen für KMU (250 MA und 50 Mio. Euro Umsatz p.a. bzw. 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme)
  • 20 % vom Investitionsvolumen für Unternehmen bis 500 MA und 100 Mio. Euro Jahresumsatz

Förderzeitraum für Beleuchtung

  • 01.01.2014 – 31.12.2014

Realisierungszeitraum

  • 9 Monate

Technische Voraussetzungen

  • Min. 500W Gesamtanschlussleistung der neuen Anlage
  • CE-Kennzeichnung, Vorgaben der DIN EN 12464, Vorgaben der VDI-Richtlinie 6011(LMS)
  • Nachweis: Produktdatenblatt des Herstellers

Rechtsform

  • Rechtsform der Unternehmen ist nicht relevant (also auch freie Berufe, Hanwerk, etc. können die Förderung in Anspruch nehmen)

Nicht förderfähig sind

  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht, soweit sich nicht aus dieser Richtlinie ausdrücklich etwas anderes ergibt,
  • Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Energiemanagementsysteme,
  • Komplette Produktionsanlagen, Maschinen oder Maschinensysteme, bei denen einzelne förderfähige Querschnittstechnologien und deren Energieeffizienz nicht gesondert ausgewiesen werden können,
  • bereits begonnene Projekte.

Sonstiges

  • Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer „De-minimis“ – Beihilfe: Das Unternehmen darf in dem aktuellen sowie den beiden letzten Steuerjahrennicht mehr als 200.000 € Fördermittel erhalten haben

 

Quelle: TRILUX GmbH & Co. KG, Postfach 19 60, D-59753 Arnsberg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

7 + 19 =